Der Deutsche Bundestag hat am 26.10.2006 in zweiter und dritter Lesung
die Gesetzesvorlage zur Neuordnung des Versicherungsrechts beschlossen.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts,
welches der Deutsche Bundestag am 26.10.2006 verabschiedet hatte, am
24.11.2006 seine Zustimmung erteilt.
Die Versicherungswirtschaft hatte sich zuvor in einer Anhörung
am 18.10.2006 verpflichtet, sowohl ihre angestellten als auch die gebundenen
Vermittler der Sachkundeprüfung IHK/BWV zu unterwerfen.
„Damit ist ein gleichmäßiges Qualifikationsniveau
sichergestellt. Gleichzeitig kann der gebundene Vermittler mit seinem
IHK-Zeugnis problemlos in eine Tätigkeit als ungebundener Vermittler
wechseln. Das heißt, die Durchlässigkeit des Systems ist
gewährleistet“ – Auszug SPD-Redebeitrag – Deutscher
Bundestag.
Das neue Gesetz tritt zum 22. Mai 2007 in Kraft.
Notabene: Die Pflicht zum Nachweis einer Vermögensschadenversicherung
besteht seit 15.01.2005
Ein Entwurf einer neuen „Verordnung über die Versicherungsvermittlung
und –beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV)“
wurde am 09.03.2007 vorgelegt
- vgl. UNIRVM E-Bibliothek Document 31.15.25 –
Als Anlage 2 zu § 3 Abs. 8 ist nachfolgendes Muster einer Bescheinigung
über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „geprüfter
Versicherungsfachmann/-fachfrau IHK“ beigefügt.
Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung
„geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK“
nach § 34 d Abs. 2 Nummer 4 / § 34 e Abs. 2 der Gewerbeordnung
Herr/Frau...................................................................................................................
(Name und Vorname)
geboren am.................................................in............................................................
wohnhaft in..............................................................................................................
hat am........................................................................................................................
vor der Industrie- und Handelskammer.....................................................................
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als
Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater nach § 34
c Abs. 2 Nr. 4 oder § 34 e Abs. 2 der Gewerbeordnung erfolgreich
abgelegt
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen
Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1. Kundenberatung (Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten,
Produktdarstellung und Information),
2. versicherungsfachliche Grundlagen,
3. sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge
der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge,
4. rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum) (Unterschrift)