Willkommen zum Trainingskurs für Bonitätslenker
In einer Skalierung von (mindestens) 1 - 6 mit zwei zusätzlichen
Stufen für Totalausfall sind gemäß Basel II - Richtlinien
die Banken verpflichtet, für Kreditkunden ein Rating durchzuführen.
Die Rating - Richtlinien sind für Unternehmenskredite (Definition
im Anhang Konsultationspapier II, Übersetzung der Bundesbank)
und Privatkunden-Kredite (Definition Anhang Konsultationspapier II)
nahezu gleich und werden im Nachfolgenden systematisch dargelegt.
Ein „Fünfrater“, ein in der Skalierung mit der Note
5 klassifizierter Neukunde wird von verschiedenen Banken nicht mehr
angenommen, ein „Fünfrater“ - Altkunde wird automatisch
daraufhin überprüft, ob er nicht vielleicht schon ein „Sechsrater“
ist, mit möglicher Konsequenz Kreditkündigung/ Kontokündigung.
Gemäß Basel II Richtlinien soll sich das Rating am Zeitraum
der kommenden zwölf Monate orientieren, mindestens einmal jährlich
ist regelmäßig eine Aktualisierung des Ratings durchzuführen,
unterjährige Aktualisierungen sind vorzunehmen, wenn gravierende
Veränderungen (z.B. Veränderung in der Geschäftsleitung)
bekannt werden (90 Tage Aktualisierung).
Allein aus diesen Vorgaben, die für alle Banken gelten, die
dem Zentralbanken - Ausschuss der internationalen Bankenaufsichtsbehörden
unterstehen, drängt sich für den einzelnen Kreditnehmer
die Notwendigkeit auf, die Methoden der üblichen Ratingsysteme
zu kennen und über Umstellungen in Betrieb bzw. Controlling und
Rechnungswesen bonitätslenkend einen „Fünfrater“
zu vermeiden.
Die nachfolgend dargestellten Ratingsysteme werden (modifiziert bezüglich
der Gewichtung qualitativer und quantitativer Aussagen) bereits von
sämtlichen Banken angewendet.
Der Rating - Prozess
Im Kern besteht der Rating - Prozess aus folgenden Prozessschritten
:
· Datenerhebung (normierte Listen)
· Analysegespräch (strukturierte Fragen)
· Analyse (maschinell)
· Analyse (Textantworthilfen für strukturierte Fragen)
Die aufgeführten Pflicht -, Soll - und Risikofragen in Verbindung
mit Kennzahlen aus dem Bereich Financials und Controlling entsprechen
in Aufbau und Umfang einer Due Diligence (gebotene
Sorgfalt, Abprüfung auf Kapitalmarktfähigkeit, bis auf versteckte
rechtliche Risiken laufende Gerichtsverfahren und voraussichtlicher
Ausgang), ausreichender Versicherungsschutz, ungünstige Dauerverträge
und Personalfluktuation.
vgl. UNIRVM Lernbaustein Definitionen.
Due Diligence (gebotene Sorgfalt) -
A fact-checking process, done before a stock or bond offering. Bei
einer due diligence werden über die Bilanz- bzw. Status-Inhalte
hinausgehend geprüft, welche belastbaren Verträge vorliegen,
Werthaltigkeit, anhängige Gerichtsverfahren, deren Chancen und
Auswirkungen, kurz eine Unternehmensprüfung, deren Methoden ab
2005 ergänzt werden wollen, weil die Durchführung der Prüfung
bisher zumeist bei den Markteinführern lag bzw. von denen in
Auftrag gegeben und „fair prices“ festgesetzt wurden.
Durch die Einbindung in den Rating - Prozess erhält der Kreditnehmer
/ Betriebsführer die Möglichkeit, Defizite in den Bereichen
Planung , Controlling, Risikofrüherkennung, Führungsstruktur
und Kommunikation zu beseitigen.
Die Verbindung zu seiner Bank erhält eine neue Qualität,
ebenso die des verständigen Beraters/Anlageberaters/Versicherungsmaklers
zu seinen Kunden.
Durch die Erfüllung der Bewertungskriterien werden sowohl die
Voraussetzungen für Bankenkredite als auch, mit wenigen Modifizierungen,
die Finanzierung über den Kapitalmarkt geschaffen.